Vorgehensweise für eine Trennung
Vorgehensweise für eine Trennung
Einfache-scheidung.ch: Vorgehensweise zur Trennung einer Ehe.
- Erstellen des Dossiers
- Eingabe der persönlichen Daten und der allgemeinen Informationen
- Verfassen der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente (nach Zahlung)
- Vorbereitung der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente
- Vorbereitung der Beilagen
- Abschicken des Dossiers
- Weiterer Verlauf und Auswirkungen des Trennungsverfahrens
1. Erstellen des Dossiers
Um kostenlosen Zugang zu den für eine Trennung notwendigen Dokumenten zu erhalten, müssen Sie sich ein persönliches Dossier erstellen.
Dazu genügt es auf Neues Dossier zu klicken, und Ihre Email-Adresse sowie ein persönliches Passwort einzugeben.
Nach Ihrer Registrierung können Sie jederzeit ihre persönlichen Daten und Informationen bearbeiten, bzw. Ihr Dossier endgültig löschen.
2. Eingabe der persönlichen Daten und der allgemeinen Informationen
Beide Ehegatten geben durch Ausfüllen des Formulars ihre jeweiligen persönlichen Daten ein.
Die Eheleute geben die allgemeinen Informationen über das Ehepaar ein.
Die Eheleute geben die Informationen bezüglich der Kinder ein.
Die Eheleute geben die Informationen über den Wortlaut der Vereinbarung ein, nämlich die Bestimmungen bezüglich:
1. der Benützung der Wohnung und des Hausrates
2. einer eventuellen Zahlung eines Unterhaltsbeitrages
3. der Zuteilung der Obhut über die Kinder
4. des Besuchsrechts
5. der Zahlung der Rente für die Kinder
3. Verfassen der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente (nach Zahlung)
Sind sämtliche notwendigen persönlichen Daten und Informationen eingegeben sowie sämtliche Belege vorhanden, können die Eheleute die Dokumente herunterladen und dem Gericht senden.
Der Download dieser Dokumente ist erst nach erfolgter Zahlung möglich.
Nach dem Lesen und der Einverständniserklärung der allgemeinen Bedingungen von Einfache-Scheidung.ch zahlen die Eheleute für die Bestellung der Trennungsdokumente den Betrag von CHF 390.–
Wichtig: die eingegebenen persönlichen Daten und Informationen können jederzeit verändert, ergänzt und korrigiert werden.
Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung können Sie die Dokumente downloaden und ausdrucken.
Die rot markierten Textfelder weisen auf eine unkorrekte Eingabe der nötigen Informationen hin. Sie müssen in diesem Fall wieder (wie in Punkt 2 erläutert) ihr Dossier ergänzen.
Sind Sie mit dem Inhalt der Dokumente zufrieden, können Sie bei Einfache-Scheidung.ch die formelle Bestätigung ihrer Dokumente beantragen. Für den Inhalt der Vereinbarung sind die Eheleute allein verantwortlich.
4. Vorbereitung der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente
Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung können Sie die Dokumente ausdrucken, unterzeichnen und dem Gericht zuschicken.
Für eine Trennung:
Vereinbarung über die Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (3 Exemplare)
Begleitbrief, der Vereinbarung über die Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft beilegen (1 Exemplar)
Verzeichnis der Beilagen für die Vereinbarung über die Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (3 Exemplare)
5. Vorbereitung der Beilagen
Sie fügen den Dokumenten fotokopierte Duplikata der Beilagen hinzu, mit Ausnahme des Familienausweises sowie des Ehevertrages (falls vorhanden) die als Original dem Gericht zuzuschicken sind.
Bitte nummerieren Sie die Beilagen entsprechend der im Beilagenverzeichnis verwendeten Nummerierung, und fügen Sie sie, beispielsweise in einer Plastikhülle, den anderen Dokumenten bei.
6. Abschicken des Dossiers
Legen Sie die dem Gericht zu übermittelnden Dokumente und die Beilagen in einen Briefumschlag und schicken Sie ihn per Einschreiben dem zuständigen Gericht zu.
7. Weiterer Verlauf und Auswirkungen des Trennungsverfahrens
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die gerichtliche Trennung auf Verlangen des einen Ehepartners oder beider Ehepartner gemeinsam ausgesprochen. Das Gericht kann nicht aus eigener Initiative die Trennung aussprechen. Sämtliche Massnahmen und Vereinbarungen bezüglich der Kinder werden von Amtes wegen vom Gericht überprüft.
Obwohl das Verfahren bei der gerichtlichen Trennung dasselbe ist, wie bei der Scheidung, sind die Auswirkungen unterschiedlich. Durch die gerichtliche Trennung wird die Ehe nicht aufgelöst: Die Ehepartner bleiben verheiratet, führen jedoch ein getrenntes Leben. Die gerichtliche Trennung beendet das gemeinsame Leben der beiden Partner. Die Wirkung der ehelichen Verbindung wird dadurch teilweise geändert.
Personenbezogene Auswirkungen
– Die Ehepartner behalten den Nachnamen (und die Frau das Bürgerrecht), das sie
durch die Heirat erworben haben.
– Sie sind dem anderen gegenüber weiterhin zu Treue und Unterstützung
verpflichtet.
– Die Ermächtigung, die eheliche Gemeinschaft zu vertreten, erlischt, wenn die
beiden nicht mehr zusammenleben.
– Die Ehepartner haben keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr.
Vermögensbezogene Auswirkungen
- Die Ehepartner können die Gütertrennung beantragen. Wie bei der Scheidung und der tatsächlichen Trennung kann eine getrennte Steuerveranlagung beantragt werden.
- Die Ehegatten bleiben gegenseitig erbberechtigt.
- Die sozialversicherungstechnischen Vorteile bleiben unverändert (Beispiel: Eine getrennte Person, deren Ehepartner stirbt, hat Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, während einer geschiedenen Person eine solche Rente lediglich unter sehr strengen Voraussetzungen zusteht).
- Da die Ehe nicht aufgelöst ist, bleibt die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten bestehen. Die Höhe eines möglichen Unterhaltsbeitrags berechnet sich nach den Bestimmungen über den Unterhalt während der Ehe und nicht nach jenen, die im Falle einer Scheidung anwendbar sind.