Vorgehensweise für eine Scheidung
Vorgehensweise für eine Scheidung
Einfache-scheidung.ch: Vorgehensweise zur Scheidung einer Ehe.
- Erstellen des Dossiers
- Eingabe der persönlichen Daten und der allgemeinen Informationen
- Bescheinigung der Freizügigkeitsstiftung (2. Säule, BVG)
- Verfassen der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente (nach Zahlung)
- Vorbereitung der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente
- Vorbereitung der Beilagen
- Abschicken des Dossiers
- Weiterer Verlauf des Scheidungsverfahrens
1. Erstellen des Dossiers
Um kostenlosen Zugang zu den für eine Scheidung mit beidseitigem Einverständnis notwendigen Dokumenten zu erhalten, müssen Sie sich ein persönliches Dossier erstellen.
Dazu genügt es auf Neues Dossier zu klicken, und Ihre Email-Adresse sowie ein persönliches Passwort einzugeben.
Nach Ihrer Registrierung können Sie jederzeit ihre persönlichen Daten und Informationen bearbeiten, bzw. Ihr Dossier endgültig löschen.
2. Eingabe der persönlichen Daten und der allgemeinen Informationen
Beide Ehegatten geben durch Ausfüllen des Formulars ihre jeweiligen persönlichen Daten ein.
Die Eheleute geben die allgemeinen Informationen über das Ehepaar ein.
Die Eheleute geben die Informationen bezüglich der Kinder ein.
Die Eheleute geben die Informationen ein über den Wortlaut der Vereinbarung über die Bestimmungen bezüglich:
- der Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes
- der eventuellen Aufteilung der 2. Säule / des BVG-Guthabens
- einer eventuellen Zahlung eines Unterhaltsbeitrages
- der Zuteilung der elterlichen Sorge
- der Zuteilung der Obhut über die Kinder
- des Besuchsrechts
- der Zahlung der Rente für die Kinder
- der Aufteilung der seit der Trauung erworbenen Immobilien
3. Bescheinigung der Freizügigkeitsstiftung (2. Säule, BVG)
Ist oder war ein Ehegatte berufstätig, muss er den an das Gericht zu schickenden Dokumenten die Bescheinigung seiner Freizügigkeitsstiftung hinzufügen, welche den Betrag seines seit der Hochzeit erworbenen Vorsorgekapitals belegt.
Wir stellen all unseren Kunden einen Standardbrief zur Verfügung, den Sie ihrer Freizügigkeitsstiftung zuschicken können: Sie brauchen diesen Brief nur auszudrucken und ihn Ihrer Freizügigkeitsstiftung zu senden.
4. Verfassen der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente (nach Zahlung)
Sind sämtliche nötigen persönlichen Daten und Informationen eingegeben sowie sämtliche Belege vorhanden, können die Eheleute die Dokumente herunterladen und dem Gericht senden.
Der Download dieser Dokumente ist erst nach erfolgter Zahlung möglich.
Nach dem Lesen und der Einverständniserklärung der allgemeinen Bedingungen von Einfache-Scheidung.ch zahlen die Eheleute für die Bestellung der Scheidungsdokumente den Betrag von CHF 550.–
Wichtig: die eingegebenen persönlichen Daten und Informationen können jederzeit verändert, ergänzt und korrigiert werden.
Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung können Sie die Dokumente downloaden und ausdrucken.
Die rot markierten Textfelder weisen auf eine unkorrekte Eingabe der nötigen Informationen hin. Sie müssen in diesem Fall wieder (wie in Punkt 2 erläutert) ihr Dossier ergänzen.
Sind Sie mit dem Inhalt der Dokumente zufrieden, können bei Sie Einfache-Scheidung.ch die formelle Bestätigung ihrer Dokumente beantragen. Für den Inhalt der Vereinbarung sind die Eheleute allein verantwortlich.
5. Vorbereitung der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente
Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung können Sie die Dokumente ausdrucken, unterzeichnen und dem Gericht zuschicken.
Für eine Scheidung:
Gesuch um Scheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung (3 Exemplare)
Scheidungskonvention (3 Exemplare)
Verzeichnis der Beilagen für das Gesuch um Scheidung auf gemeinsames Begehren (3 Exemplare)
Begleitbrief (1 Exemplar)
6. Vorbereitung der Beilagen
Sie fügen den Dokumenten fotokopierte Duplikata der Beilagen hinzu, mit Ausnahme des Familienausweises sowie des Ehevertrages (falls vorhanden) die als Original dem Gericht zuzuschicken sind.
Bitte nummerieren Sie die Beilagen entsprechend der im Beilagenverzeichnis verwendeten Nummerierung, und fügen Sie sie, beispielsweise in einer Plastikhülle, den anderen Dokumenten zu.
7. Abschicken des Dossiers
Legen Sie die dem Gericht zu übermittelnden Dokumente und die Beilagen in einen Briefumschlag den Sie per Einschreiben dem zuständigen Gericht schicken.
8. Weiterer Verlauf des Scheidungsverfahrens
a) Anhörung der Eheleute
Nach Erhalt Ihrer Dokumente fixiert das Gericht das Datum der Anhörung, welche üblicherweise nach einer Frist von 2 bis 3 Monaten stattfindet.
Während dieser Anhörung hört das Gericht die Eheleute getrennt und zusammen an (Art. 111 Abs. 1 ZGB).
Hat sich das Gericht davon überzeugt, dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruhen und die Vereinbarung mit den Anträgen hinsichtlich der Kinder genehmigt werden kann, so spricht das Gericht die Scheidung aus (Art. 111 Abs. 2 ZGB)
b) Scheidungsurteil
Nachdem die Scheidung durch das Gericht ausgesprochen wurde, wird das Scheidungsurteil in ca. 2 bis 4 Monaten verfasst.
Nach Erhalt des Urteils haben beide Eheleute die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde einzureichen.
Wurde bis Ablauf der Beschwerdefrist keine Beschwerde eingereicht, so wird das Scheidungsurteil rechtskräftig.