Unterhaltsbeitrag während einer Trennung
Die Excel-Tabelle enthält einige Informationen, die den Ehegatten die grobe Schätzung der Rente, die ein Ehegatte dem anderen schuldet, ermöglichen.
Diese Tabelle kann benutzt werden, wenn einer der Ehegatten die Obhut der Kinder innehat und der andere nur ein Besuchsrecht ausübt. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts wird der Überschuss geteilt und der monatliche Grundbetrag des Unterhaltes für das Kind sollte für jeden Gatten identisch (z.B. CHF 500,-) sein.
Beispiel : http://www.einfache-scheidung.ch/_inhouse/form/DE_rente.xls
Hier sehen Sie ein Beispiel der Berechnung für den Unterhaltsbeitrag während der Trennung, wenn die Betreuung der Kinder von einem der Ehegatten übernommen wird.
Hier sehen Sie ein anderes Beispiel der Berechnung für die Rente während der Trennung, wenn die Ehegatten das Sorgerecht der Kinder gemeinsam ausüben.
Neue Gesetzesbestimmungen seit dem 01.01.2017:
Gemäss den seit dem 1.1.2017 geltenden Gesetzesbestimmungen (Art. 276 ff. und 285 Zivilgesetzbuch), muss der Betrag für den Unterhalt des Kindes nicht nur den Bedarf des Kindes decken sondern auch die Betreuung des Kindes abgelten, sei es durch die Betreuung eines Elternteils oder durch Dritte (Betreuungskosten).
Dies führt tendenziell dazu, dass sich die Kinderunterhaltsbeiträge erhöhen, da theoretisch zu den Alimenten die effektiven Kosten des Bedarfes des Kindes (Nahrung, Kleidung, Mietanteil, generelle Kosten, Pflege und Erziehung) sowie die Betreuungskosten dazugezählt werden müssen.
Um Ihnen bei der Berechnung der effektiven Kosten des Kindes zu helfen, verweisen wir auf dieses Beispiel.
Seit dem in Kraft treten der neuen Gesetzesbestimmungen haben die Gerichte die Tendenz die Übernahme der effektiven Kosten des Kindes zu verlangen und der Betrag des Kinderunterhaltsbeitrages muss im Detail erklärt werden können.
Wenn der Elternteil, der nicht die Obhut des Kindes innehat, ein sehr kleines Einkommen hat, und diese Beträge wahrscheinlich in sein Existenzminimum eingreifen würden, berücksichtigt das Gericht den Grundbedarf (CHF 1’200.- Kt. Zürich) und die wesentlichen Kosten wie Miete, Krankenkasse und Fahrkosten. Der nach Abzug dieser Kosten vom Lohn verbleibende Betrag wird den Alimenten zugewiesen.