Scheidung auf Klage ohne Vereinbarung
Darf ich Einfache-Scheidung.ch für eine Scheidung, die nicht gütlich ist und von der mein Ehegatte nichts wissen will, anwenden ?
Das Scheidungsrecht sieht 2 Möglichkeiten vor, die Scheidung einzureichen :
1. Die Ehegatten sind sich über die Scheidung einig (Scheidung auf gemeinsames Begehren)
2. Wenn sich die Ehegatten sich über die Scheidung nicht einig sind, kann ein Ehegatte die Scheidung auf Klage verlangen, wenn die Ehegatten mindestens zwei Jahren getrennt gelebt haben (Scheidung auf Klage)
Auf jeden Fall muss die Scheidung vor Gericht.
Im Scheidungsverfahren muss auch die güterrechtliche Auseinandersetzung, die Kinderzuteilung, die Pensions- und Vorsorgefragen sowie die Aspekte bzgl. der Renten geregelt werden.
Wenn eine Vereinbarung möglich ist, kann Einfache-Scheidung.ch Ihnen mit dem Begehren vor Gericht helfen.
Wenn keine Vereinbarung möglich ist, muss der Ehegatte eine Scheidung auf Klage verlangen; der Beizug eines Anwalts wird dann nötig. Einfache-Scheidung.ch kann in diesem Fall nicht angewendet werden.