Scheidung auf gemeinsames Begehren
Umfassende Einigung
«Verlangen die Ehegatten gemeinsam die Scheidung und reichen sie eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen mit den nötigen Belegen und mit gemeinsamen Anträgen hinsichtlich der Kinder ein, so hört das Gericht sie getrennt und zusammen an. Die Anhörung kann aus mehreren Sitzungen bestehen.
Hat sich das Gericht davon überzeugt, dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Ueberlegung beruhen und die Vereinbarung mit den Anträgen hinsichtlich der Kinder genehmigt werden kann, so spricht das Gericht die Scheidung aus. » (Art. 111 Schweizerisches Zivilgesetzbuch)
Rechtsfolgen der Scheidung
Die Scheidung bedeutet die definitive Auflösung der ehelichen Gemeinschaft.
Die Scheidung gibt Anlass zur güterrechtlichen Auseinandersetzung, was heisst, dass die Vermögen je nachgewähltem Güterstand aufgeteilt werden.
Der Unterhaltsbeitrag wird entschieden (Unterhaltsbeitrag für die Kinder und/oder für den Ehegatte/ die Ehegattin).
Das elterliche Sorgerecht und das Besuchsrecht bezüglich der gemeinsamen Kindern werden festgelegt.
Scheidungsvereinbarung
Wenn das Gericht die Scheidungsvereinbarung genehmigt hat, ist es sehr schwierig darauf zurückzukommen. Diese Vereinbarung regelt die folgenden Aspekte : Belange der Kinder; Rechte und Pflichten der Eltern bzw. elterliche Sorge, Besuchsrecht und Unterhaltsbeitrag für die gemeinsame Kinder; Auseinandersetzung des Güterstandes; Aufteilung der Austrittsleistungen BVG.