Die Trennung
Rechtsfolgen der Trennung:
Juristisch gesehen bleiben die getrennten Ehegatten verheiratet. Die getrennten Ehepartner schulden einander weiterhin gegenseitige Treue und Beistand.
Bezüglich der gemeinsamen Kinder, üben die getrennten Eltern weiterhin die elterliche Sorge gemeinsam aus; die Trennungsvereinbarung regelt die Obhut über die Kinder und die Ausübung des Besuchtsrechtes.
Die Trennung hat im Prinzip keine Auswirkung auf den ehelichen Güterstand.
Im Falle einer Trennung bleiben die Ehegatten gegenseitig erbberechtigt.
Normalerweise lassen sich die Ehegatten rückwirkend auf den 1. Januar des laufenden Jahres während dem sie sich trennen, steuerlich getrennt veranlagen.
In der Regel ist die Trennung nicht befristet. Die Ehegatten können jederzeit das Zusammenleben wieder aufnehmen. Das wird von der Rechtsprechung zum Beispiel auch angenommen, wenn die Eheleute zwei oder drei Wochen lang wieder zusammen leben.
Im Allgemeinen werden die Trennungsmodalitäten im Trennungsbegehren definiert.
Trennungsbegehren: Wenn Sie sich von Ihrer Ehegattin/ Ihrem Ehegatten trennen wollen, müssen gewisse Fragen geregelt werden:
- Wer bekommt die Obhut über die gemeinsamen Kinder ?
- Wer muss den Unterhaltsbeitrag an die Familie zahlen und wieviel ?
- Wer bleibt in der ehelichen Wohnung und wer zieht aus ?
- Wie wird das Besuchsrecht ausgeübt ?