Rechtsfolgen der Trennung:

Juristisch gesehen bleiben die getrennten Ehegatten verheiratet. Die getrennten Ehepartner schulden einander weiterhin gegenseitige Treue und Beistand.

Bezüglich der gemeinsamen Kinder, üben die getrennten Eltern weiterhin die elterliche Sorge gemeinsam aus; die Trennungsvereinbarung regelt die Obhut über die Kinder und die Ausübung des Besuchtsrechtes.

Die Trennung hat im Prinzip keine Auswirkung auf den ehelichen Güterstand.

Im Falle einer Trennung bleiben die Ehegatten gegenseitig erbberechtigt.

Normalerweise lassen sich die Ehegatten rückwirkend auf den 1. Januar des laufenden Jahres während dem sie sich trennen, steuerlich  getrennt veranlagen.

In der Regel ist die Trennung nicht befristet. Die Ehegatten können jederzeit das Zusammenleben wieder aufnehmen. Das wird von der Rechtsprechung zum Beispiel auch angenommen, wenn die Eheleute zwei oder drei Wochen lang wieder zusammen leben.

Im Allgemeinen werden die Trennungsmodalitäten im Trennungsbegehren definiert.

Trennungsbegehren: Wenn Sie sich von Ihrer Ehegattin/ Ihrem Ehegatten trennen wollen, müssen gewisse Fragen geregelt werden:

  • Wer bekommt die Obhut über die gemeinsamen Kinder ?
  • Wer muss den Unterhaltsbeitrag an die Familie zahlen und wieviel ?
  • Wer bleibt in der ehelichen Wohnung und wer zieht aus ?
  • Wie wird das Besuchsrecht ausgeübt ?

Wie kann der Wortlaut der Vereinbarung vereinbart werden, wenn statt einer Scheidung eine einfache Trennung  gewünscht ist?

Die Ehegatten müssen eine Übereinkunft bezüglich der folgenden Punkte finden:

  • Wer behält den ehelichen Wohnsitz?
  • Wem wird die Obhut über die Kinder zugeteilt? Wie wird das Besuchsrecht ausgeübt?
  • Wer zahlt wem Unterhalt und welchen Betrag?

Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes
Die Ehegatten müssen diesbezüglich eine Einigung finden. Normalerweise wird dem Ehegatten, dem die Obhut über die Kinder zugeteilt wird, auch der eheliche Wohnsitz zugeteilt.

Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für die Familie (Alimente, Unterhalt)
Solange die Ehe andauert sind sich die Eheleute gegenseitig zu Treue und Unterstützung verpflichtet. Diese Pflicht wird im Falle einer Trennung durch Zahlung eines Unterhaltsbeitrages ausgeübt.

Als Anhaltspunkt können Sie die folgende Excel-Datei verwenden:
http://www.einfache-scheidung.ch/_inhouse/form/DE_rente_trennung.xls

Das von dieser Excel-Tabelle ausgerechnete Ergebnis ist ist nur ein Anhaltspunkt und kann nicht alle persönlichen und finanziellen Eigenheiten berücksichtigen. Für eventuelle Fehler kann Einfache-Scheidung nicht haftbar gemacht werden.

Im Prinzip erfolgt die Rechnung wie folgt:

Das Einkommen sowie die Ausgaben jedes Ehegatten werden addiert um festzustellen, ob es einen Überschuss gibt, der aufzuteilen wäre.
Die Berechnung wird mittels einer Prozentregel durchgeführt, dessen Verteilung davon abhängt, welcher Ehegatte die Obhut der Kinder zugeteilt bekommt.

Vorgehensweise für eine Trennung

Einfache-scheidung.ch: Vorgehensweise zur Trennung einer Ehe.

  1. Erstellen des Dossiers
  2. Eingabe der persönlichen Daten und der allgemeinen Informationen
  3. Verfassen der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente (nach Zahlung)
  4. Vorbereitung der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente
  5. Vorbereitung der Beilagen
  6. Abschicken des Dossiers
  7. Weiterer Verlauf und Auswirkungen des Trennungsverfahrens

1. Erstellen des Dossiers

Um kostenlosen Zugang zu den für eine Trennung notwendigen Dokumenten zu erhalten, müssen Sie sich ein persönliches Dossier erstellen.

Dazu genügt es auf Neues Dossier zu klicken, und Ihre Email-Adresse sowie ein persönliches Passwort einzugeben.

Nach Ihrer Registrierung können Sie jederzeit ihre persönlichen Daten und Informationen bearbeiten, bzw. Ihr Dossier endgültig löschen.

2. Eingabe der persönlichen Daten und der allgemeinen Informationen

Beide Ehegatten geben durch Ausfüllen des Formulars ihre jeweiligen persönlichen Daten ein.

Die Eheleute geben die allgemeinen Informationen über das Ehepaar ein.

Die Eheleute geben die Informationen bezüglich der Kinder ein.

Die Eheleute geben die Informationen über den Wortlaut der Vereinbarung ein, nämlich die Bestimmungen bezüglich:

1. der Benützung der Wohnung und des Hausrates

2. einer eventuellen Zahlung eines Unterhaltsbeitrages

3. der Zuteilung der Obhut über die Kinder

4. des Besuchsrechts

5. der Zahlung der Rente für die Kinder

3. Verfassen der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente (nach Zahlung)

Sind sämtliche notwendigen persönlichen Daten und Informationen eingegeben sowie sämtliche Belege vorhanden, können die Eheleute die Dokumente herunterladen und dem Gericht senden.

Der Download dieser Dokumente ist erst nach erfolgter Zahlung möglich.

Nach dem Lesen und der Einverständniserklärung der allgemeinen Bedingungen von Einfache-Scheidung.ch zahlen die Eheleute für die Bestellung der Trennungsdokumente den Betrag von CHF 390.–

Wichtig: die eingegebenen persönlichen Daten und Informationen können jederzeit verändert, ergänzt und korrigiert werden.

Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung können Sie die Dokumente downloaden und ausdrucken.

Die rot markierten Textfelder weisen auf eine unkorrekte Eingabe der nötigen Informationen hin. Sie müssen in diesem Fall wieder (wie in Punkt 2 erläutert) ihr Dossier ergänzen.

Sind Sie mit dem Inhalt der Dokumente zufrieden, können Sie bei Einfache-Scheidung.ch die formelle Bestätigung ihrer Dokumente beantragen. Für den Inhalt der Vereinbarung sind die Eheleute allein verantwortlich.

4. Vorbereitung der dem Gericht zu übermittelnden Dokumente

Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung können Sie die Dokumente ausdrucken, unterzeichnen und dem Gericht zuschicken.

Für eine Trennung:

Vereinbarung über die Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (3 Exemplare)

Begleitbrief, der Vereinbarung über die Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft beilegen (1 Exemplar)

Verzeichnis der Beilagen für die Vereinbarung über die Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (3 Exemplare)

5. Vorbereitung der Beilagen

Sie fügen den Dokumenten fotokopierte Duplikata der Beilagen hinzu, mit Ausnahme des Familienausweises sowie des Ehevertrages (falls vorhanden) die als Original dem Gericht zuzuschicken sind.

Bitte nummerieren Sie die Beilagen entsprechend der im Beilagenverzeichnis verwendeten Nummerierung, und fügen Sie sie, beispielsweise in einer Plastikhülle, den anderen Dokumenten bei.

6. Abschicken des Dossiers

Legen Sie die dem Gericht zu übermittelnden Dokumente und die Beilagen in einen Briefumschlag und schicken  Sie ihn per Einschreiben dem zuständigen Gericht zu.

7. Weiterer Verlauf und Auswirkungen des Trennungsverfahrens

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die gerichtliche Trennung auf Verlangen des einen Ehepartners oder beider Ehepartner gemeinsam ausgesprochen. Das Gericht kann nicht aus eigener Initiative die Trennung aussprechen. Sämtliche Massnahmen und Vereinbarungen bezüglich der Kinder werden von Amtes wegen vom Gericht überprüft.

Obwohl das Verfahren bei der gerichtlichen Trennung dasselbe ist, wie bei der Scheidung, sind die Auswirkungen unterschiedlich. Durch die gerichtliche Trennung wird die Ehe nicht aufgelöst: Die Ehepartner bleiben verheiratet, führen jedoch ein getrenntes Leben. Die gerichtliche Trennung beendet das gemeinsame Leben der beiden Partner. Die Wirkung der ehelichen Verbindung wird dadurch teilweise geändert.

Personenbezogene Auswirkungen

– Die Ehepartner behalten den Nachnamen (und die Frau das Bürgerrecht), das sie

durch die Heirat erworben haben.

– Sie sind dem anderen gegenüber weiterhin zu Treue und Unterstützung
verpflichtet.

– Die Ermächtigung, die eheliche Gemeinschaft zu vertreten, erlischt, wenn die

beiden nicht mehr zusammenleben.

– Die Ehepartner haben keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr.

Vermögensbezogene Auswirkungen

  • Die Ehepartner können die Gütertrennung beantragen. Wie bei der Scheidung und der tatsächlichen Trennung kann eine getrennte Steuerveranlagung beantragt werden.
  • Die Ehegatten bleiben gegenseitig erbberechtigt.
  • Die sozialversicherungstechnischen Vorteile bleiben unverändert (Beispiel: Eine getrennte Person, deren Ehepartner stirbt, hat Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, während einer geschiedenen Person eine solche Rente lediglich unter sehr strengen Voraussetzungen zusteht).
  • Da die Ehe nicht aufgelöst ist, bleibt die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten bestehen. Die Höhe eines möglichen Unterhaltsbeitrags berechnet sich nach den Bestimmungen über den Unterhalt während der Ehe und nicht nach jenen, die im Falle einer Scheidung anwendbar sind.