Trennung oder Scheidung : was sind die Folgen bezüglich BVG und der Teilung des BVG-Guthabens ?

Das Gesetz sieht die hälftige Teilung jenes BVG-Freizügigkeitsguthabens vor, welches vom Hochzeitstag bis zum Tag der Einleitung des Scheidungsverfahrens angespart wurde.

Solange die Ehegatten nur getrennt sind, werden die BVG-Guthaben nicht aufgeteilt.

Das heisst, dass der Ehegatte mit dem kleineren Freizügigkeitsbetrag manchmal zuerst um eine gerichtliche Trennung bitten wird. Dies ist in dieser Hinsicht vorteilhaft, als dass die Ehegatten max. 2 Jahre Bedenkzeit haben, um eine Übereinkunft über die Nebenfolgen der Scheidung zu finden.

Vorteilhaft ist die Situation für den Ehegatten, der das kleinere BVG-Guthaben (vom Hochzeitstag an gerechnet) hat; ihm wird die Hälfte der Differenz zwischen den beiden Beträgen überwiesen.

Beispiel:

Der Ehegatte hat Beiträge in Höhe von CHF 30’000,-  seit dem Hochzeitstag auf sein Vorsorgekonto eingezahlt(gemäss BVG – Bescheinigung)
Die Ehegattin hat Beiträge in Höhe von CHF 18’000.-  seit dem Hochzeitstag auf ihr Vorsorgekonto eingezahlt(gemäss BVG – Bescheinigung)

30’000 – 18’000 = 12’000 geteilt durch 2 = 6’000

Die Pensionskasse der Ehegattin wird Fr. 6000.- von der Pensionskasse des Ehegatten bekommen.

Der während der Zeit, wo die Ehegatten getrennt aber noch nicht geschieden waren, der BVG-Kasse eingezahlte Betrag wird ebenfalls geteilt; die Hälfte wird dem Ehegatten mit dem kleineren Vorsorgeguthaben überwiesen.

Sie haben Zugang zu Musterbriefen unter „Dokumente herunterladen“.

Sie sind verpflichtet, einen Pensionskassenausweis zu verlangen, der Ihre Beiträge, die Sie seit dem Zeitpunkt der Heirat bis zur Scheidung einbezahlt haben, berechnet.

Wenn Sie nicht mehr wissen, bei welchen Pensionskassen Sie angeschlossen waren, existiert eine nationale Zentrale, bei der Sie Informationen erhalten können:

Sicherheitsfonds BVG

Eigerplatz 2 

3007 Bern
Postfach 1023
3000 Bern 14

Telefon: * 031 380 79 71 
Fax: * 031 380 79 76

http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/FR/application/d400/f403.cfm

Wenn man auf die Teilung der 2. Säule verzichtet, muss man die Berechnung des BVG-Guthabens trotzdem anfordern ?

Ja. Der Richter muss alle Informationen haben, um in der Lage zu sein, die Scheidung auszusprechen. Ein entsprechender, der Freizügigkeitskasse zuzuschickender Brief wird Ihnen zum Download angeboten.

Diese Briefe werden angezeigt, wenn Sie auf die Schaltfläche „Laden Sie ihre Dokumente herunter“ klicken.

Die Bescheinigung des BVG-Guthabens ist bei der zuständigen Vorsorgekasse zu beantragen.

Der Richter wird einem Verzicht auf Teilung des BVG-Guthabens nur unter gewissen Umständen zustimmen, nämlich wenn die Altersvorsorge der verzichtenden Person auf andere Weise gewährleistet werden kann. Der Richter wird beide Ehegatten getrennt anhören, um sich zu vergewissern, dass der verzichtende Ehepartner dies auch aus freiem Willen tut.