Bescheinungung des BVG-Guthabens beantragen

Wenn man auf die Teilung der 2. Säule verzichtet, muss man die Berechnung des BVG-Guthabens trotzdem anfordern ?

Ja. Der Richter muss alle Informationen haben, um in der Lage zu sein, die Scheidung auszusprechen. Ein entsprechender, der Freizügigkeitskasse zuzuschickender Brief wird Ihnen zum Download angeboten.

Diese Briefe werden angezeigt, wenn Sie auf die Schaltfläche „Laden Sie ihre Dokumente herunter“ klicken.

Die Bescheinigung des BVG-Guthabens ist bei der zuständigen Vorsorgekasse zu beantragen.

Der Richter wird einem Verzicht auf Teilung des BVG-Guthabens nur unter gewissen Umständen zustimmen, nämlich wenn die Altersvorsorge der verzichtenden Person auf andere Weise gewährleistet werden kann. Der Richter wird beide Ehegatten getrennt anhören, um sich zu vergewissern, dass der verzichtende Ehepartner dies auch aus freiem Willen tut.