Wie kann man den Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen ?
Sie müssen nach der Scheidung einen Brief an das Standesamt Ihrer Gemeinde schreiben. Ein entsprechender Musterbrief steht Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung.
https://www.einfache-scheidung.ch/wp-content/uploads/2016/10/logo_2016_long_v1_b.png00cbohttps://www.einfache-scheidung.ch/wp-content/uploads/2016/10/logo_2016_long_v1_b.pngcbo2016-10-05 10:45:352020-01-09 15:54:27Wiederannahme des Geburtsnamens