Pensionskassenausweis BVG
Sie haben Zugang zu Musterbriefen unter „Dokumente herunterladen“.
Sie sind verpflichtet, einen Pensionskassenausweis zu verlangen, der Ihre Beiträge, die Sie seit dem Zeitpunkt der Heirat bis zur Scheidung einbezahlt haben, berechnet.
Wenn Sie nicht mehr wissen, bei welchen Pensionskassen Sie angeschlossen waren, existiert eine nationale Zentrale, bei der Sie Informationen erhalten können:
Sicherheitsfonds BVG
Eigerplatz 2
3007 Bern
Postfach 1023
3000 Bern 14
Telefon: * 031 380 79 71
Fax: * 031 380 79 76
http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/FR/application/d400/f403.cfm