Einleitung über die Scheidung in der Schweiz

Immer mehr Ehepaare trennen sich. Wenn sich die aktuelle Tendenz fortsetzt, wird jede zweite Ehe, die dieses Jahr abgeschlossen wird, gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) wahrscheinlich in die Brüche gehen.

Die meisten Scheidungen werden nach 3 bis 6 Ehejahren ausgesprochen.

In den Grosstädten wird jede zweite, in ausserstädtischen Gebieten jede dritte Ehe geschieden.

Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren dauert es zwischen 6 bis 12 Monate (je nach Arbeitsbelastung des Gerichts) bis das Scheidungsurteil ausgesprochen wird.

Die Scheidung ist der zweithäufigste Grund für einen persönlichen Konkurs.

Ungefähr 16’737 Scheidungen sind im Jahr 2014 ausgesprochen worden.

Die Ehegatten, die in einer Ehekrise stecken, können sich entweder für eine gerichtliche Trennung oder eine Scheidung auf gemeinsames Begehren entscheiden.

Im Unterschied zu einer Scheidung, die die Ehe beendet, gibt die gerichtliche Trennung den Ehegatten eine gewisse Bedenkzeit, um gemeinsam die Folgen für ihre Lebensgemeinschaft zu beraten.

Vereinbaren die Ehegatten eine gerichtliche Trennung oder eine Scheidung, müssen sie auf jeden Fall ihre Vereinbarung vom Richter ratifizieren (genehmigen) lassen.

Ohne die Ratifizierung des Richters ist die Vereinbarung nicht gültig. Jeder Ehegatte kann übrigens jederzeit seine Vereinbarung, die noch nicht vom Richter ratifiziert wurde, widerrufen.

Der Richter hat die Möglichkeit, die Ratifizierung der Vereinbarung, wenn diese nicht angemessen scheint, abzulehnen.

Den Ehegatten obliegt es, Vernunft und Klugheit zu zeigen, um eine angemessene Vereinbarung zu finden.  EasyDivorce.ch GmbH prüft die Richtigkeit der Lösungen, die in der Vereinbarung getroffen werden, nicht. Wenn Sie Zweifel bezüglich des Vereinbarungsinhaltes hegen, empfiehlt Ihnen einfache-scheidung.ch entweder einen Anwalt (www.sav.ch) aufzusuchen oder sich an eine Familienberatungsstelle zu wenden (vgl. Sie die nützlichen Links).

Das gerichtliche Verfahren ist je nachdem, ob es sich um eine Trennung handelt oder um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren, unterschiedlich.

Die Trennungsvereinbarung wird im Prinzip je nach Kanton in einem schnellen Verfahren vom Einzelrichter ratifiziert.

Im Fall einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ist das Verfahren formeller :

Die Ehegatten schicken dem Richter das gemeinsame Scheidungsbegehren, welches die Vereinbarung über sämtliche Folgen der Scheidung (elterliche Sorge, Betreuung der Kinder, Unterhaltsbeitrag für Kinder, Aufteilung der Vermögenswerte…) einschliesst.

Der Richter lädt dann die Ehegatten zu einer Gerichtsverhandlung vor. Während dieser Gerichtsverhandlung prüft der Richter, ob die Ehegatten freiwillig ihr Einverständnis gegeben haben und ob die Vereinbarung die Interessen des Ehepaares und der Kinder wahrt.

Falls der Richter die Vereinbarung genehmigt, wird die Scheidung ausgesprochen.