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Auszug von oft gestellte Fragen

Kann ich einen Termin bei Ihnen auf dem Büro vereinbaren?


Nein, das ist nicht möglich, Sie können alles von zu Hause aus bequem on-line erledigen.

Trennungszeit vor der Scheidung?


Wie lange müssen die Ehegatten getrennt gelebt haben, bevor sie ein Scheidungsbegehren einleiten dürfen ?

Um die Möglichkeit der Scheidung ohne Vereinbarung verlangen zu können, müssen die Ehegatten mindestens zwei Jahre durchgehend getrennt gelebt haben. Die Rechtsprechung sieht vor, dass ein dreiwöchiges Wiederzusammenleben bereits genügt, die Trennungszeit aufzuheben.

Es ist dagegen nicht nötig, dass die Ehegatten vor Einreichung des gemeinsamen Scheidungsbegehrens getrennt gelebt haben, wenn sie auf eine umfassendende Einigung gefunden haben.

Unterhaltsbeitrag während einer Scheidung


Wie bestimmt man den Unterhaltsbeitrag für die Kinder?

Sie müssen zuerst die ausstehende Rente im Hinblick auf die Betreuung der Kinder festlegen: Laut einer Faustregel beläuft sich der Betrag auf ca. 17% des Nettolohns für ein Kind, auf ca. 27% des Nettolohns für zwei Kinder und auf ca. 30% des Nettolohns für drei Kinder (vgl. Beispiel). Diese Prozentsätze gelten soweit der Ehegatte, der die Obhut über die Kinder nicht innehat, nicht mehr als CHF 7'000.- pro Monat verdient. Wenn der Lohn mehr als CHF 7'000 pro Monat beträgt, müssen zuerst die aktuellen Bedürfnisse des Kindes hinsichtlich seines sozialen Umfelds und seines früheren Lebensstils berechnet werden.

Beispiel : http://www.einfache-scheidung.ch/_inhouse/form/DE_rente_scheidung.xls

Im Fall eines gemeinsamen Sorgerechts, sollen die Ehegatten eine angemessene Lösung für die Kostenverteilung im Zusammenhang mit dem Unterhalt der Kinder finden.

Hat der Ehegatte einen Anspruch auf eine Unterhaltsrente nach der Scheidung?

Im Prinzip haben die Geschiedenen keinen Anspruch auf eine Unterhaltsrente nach die Scheidung. Unter speziellen Umständen können Alimente nach der Scheidung gerechtfertigt sein: zum Beispiel wenn einer der Ehegatten sich während der Ehe um den Haushalt und die Kinder gekümmert und deshalb auf eine Karriere verzichtet hat. In diesem Fall ist es berechtigt, einen Beitrag für die Zeit nach der Scheidung vorzusehen. Die Übergangsrente wird dann solange bezahlt, bis der Ehegatte wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt ist und finanziell wieder vollständig für sich selber sorgen kann, bzw. wieder geheiratet hat.