Auszug von oft gestellte Fragen
Können wir nach der Scheidung noch zusammen wohnen?Kann die Immobilie nach der Scheidung noch gemeinsam besessen und bewohnt werden? Ja, das ist im Prinzip möglich. | Pensionskassenausweis BVGSie haben Zugang zu Musterbriefen unter "Dokumente herunterladen". Sie sind verpflichtet, einen Pensionskassenausweis zu verlangen, der Ihre Beiträge, die Sie seit dem Zeitpunkt der Heirat bis zur Scheidung einbezahlt haben, berechnet. Wenn Sie nicht mehr wissen, bei welchen Pensionskassen Sie angeschlossen waren, existiert eine nationale Zentrale, bei der Sie Informationen erhalten können: Sicherheitsfonds BVG Eigerplatz 2 Telefon: * 031 380 79 71 http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/FR/application/d400/f403.cfm
| Steuererklärung oder Lohnbescheinigung?Muss die Steuererklärung beigefügt werden oder genügt die Lohnbescheinigung ? Die Steuererklärung wendet sich hauptsächlich an die Betriebsinhaber und die selbständigen Arbeitskräfte, die keine Lohnbescheinigungen haben. Für die beschäftigen Arbeitnehmer genügt in der Regel eine Lohnbescheinigung. |




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