Auszug von oft gestellte Fragen
Unterhaltsbeitrag während einer TrennungDie Excel-Tabelle enthält einige Informationen, die den Ehegatten die grobe Schätzung der Rente, die ein Ehegatte dem anderen schuldet, ermöglichen. Diese Tabelle kann benutzt werden, wenn einer der Ehegatten die Obhut der Kinder innehat und der andere nur ein Besuchsrecht ausübt. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts wird der Überschuss geteilt und der monatliche Grundbetrag des Unterhaltes für das Kind sollte für jeden Gatten identisch (z.B. CHF 500,-) sein. Beispiel : http://www.einfache-scheidung.ch/_inhouse/form/DE_rente_trennung.xls Hier sehen Sie ein Beispiel der Berechnung für den Unterhaltsbeitrag während der Trennung, wenn die Betreuung der Kinder von einem der Ehegatten übernommen wird. Hier sehen Sie ein anderes Beispiel der Berechnung für die Rente während der Trennung, wenn die Ehegatten das Sorgerecht der Kinder gemeinsam ausüben. | Ehevertrag und die verschiedenen GüterständeDer Güterstand ist ein Paket von Gesetzesbestimmungen, die die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten und die Auseinandersetzung der Vermögenswerte im Fall der Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung) oder des Wechsels des Güterstandes regeln. Die Schweiz kennt drei Güterstände : Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Errungenschaftsbeteiligung Wahl des Güterstandes Gütergemeinschaft Gütertrennung
| Einleitung über die Scheidung in der SchweizImmer mehr Ehepaare trennen sich. Wenn sich die aktuelle Tendenz fortsetzt, wird jede zweite Ehe, die dieses Jahr abgeschlossen wird, gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) wahrscheinlich in die Brüche gehen. Die meisten Scheidungen werden nach 3 bis 6 Ehejahren ausgesprochen. In den Grosstädten wird jede zweite, in ausserstädtischen Gebieten jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren dauert es zwischen 6 bis 12 Monate (je nach Arbeitsbelastung des Gerichts) bis das Scheidungsurteil ausgesprochen wird. Die Scheidung ist der zweithäufigste Grund für einen persönlichen Konkurs.
Die Ehegatten, die in einer Ehekrise stecken, können sich entweder für eine gerichtliche Trennung oder eine Scheidung auf gemeinsames Begehren entscheiden.
Vereinbaren die Ehegatten eine gerichtliche Trennung oder eine Scheidung, müssen sie auf jeden Fall ihre Vereinbarung vom Richter ratifizieren (genehmigen) lassen. Ohne die Ratifizierung des Richters ist die Vereinbarung nicht gültig. Jeder Ehegatte kann übrigens jederzeit seine Vereinbarung, die noch nicht vom Richter ratifiziert wurde, widerrufen. Der Richter hat die Möglichkeit, die Ratifizierung der Vereinbarung, wenn diese nicht angemessen scheint, abzulehnen.
Die Ehegatten schicken dem Richter das gemeinsame Scheidungsbegehren, welches die Vereinbarung über sämtliche Folgen der Scheidung (elterliche Sorge, Betreuung der Kinder, Unterhaltsbeitrag für Kinder, Aufteilung der Vermögenswerte...) einschliesst. Der Richter lädt dann die Ehegatten zu einer Gerichtsverhandlung vor. Während dieser Gerichtsverhandlung prüft der Richter, ob die Ehegatten freiwillig ihr Einverständnis gegeben haben und ob die Vereinbarung die Interessen des Ehepaares und der Kinder wahrt. Falls der Richter die Vereinbarung genehmigt, wird die Scheidung ausgesprochen. |




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