Information

Wieviel kostet es?

CHF 490.-- Trennung
CHF 760.-- Scheidung

Die Erstellung des Dossiers ist kostenlos - allein der Zugriff auf die Dokumente ist gebührenpflichtig

 
LESEN SIE MEHR...

Zahlungsanweisung

Die Zahlung muss erfolgt sein um Zugriff zu ihren Trennungs- oder Scheidungsdokumenten zu erhalten.


LESEN SIE MEHR...

Oft gestellte Fragen (FAQ)

Einfache-Scheidung.ch bietet Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

LESEN SIE MEHR...

Trennung oder Scheidung ?

Vorgehensweise für eine Trennung

Vorgehensweise für eine Scheidung

 

Trennung der Ehegatten auf Grund einer gütlichen Einigung (Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)  

Einfache-Scheidung ermöglicht die gütliche Einigung über die Trennung in eine rechtliche Form zu bringen.

 

Einfache-Scheidung.ch ermöglicht die Vereinfachung des Trennungsverfahrens.

 

Wieso eher eine Trennung als eine Scheidung? 

Die Trennung ermöglicht es, sich Zeit zum Nachdenken vor dem definitiven Entscheid zu nehmen.

  • Unterhaltsleistung
  • ehelicher Wohnsitz
  • Besuchsrecht

Rechtsfolgen :

  • Getrennter ehelicher Wonhsitz
  • Die Ehegatten bleiben verheiratet und das eheliche Güterrecht wird nicht tangiert
  • Die elterliche Sorge wird gemeinsam übernommen
  • Vorteile einer gütlichen Trennung :
  • Sie ersparen sich den Stress eines gerichtlichen Konfliktes.

 

 Formular "Trennung (Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft)".

  

Scheidung auf Grund beidseitigen Einverständnisses/ gütliche Scheidung in der Schweiz  

Einfache-Scheidung.ch ermöglicht die gütliche Vereinbarung über die Scheidungsmodalitäten in eine rechtliche Form zu bringen.

Einfache-Scheidung.ch ermöglicht die Vereinfachung des gütlichen Scheidungsverfahrens.

 
Wieso eher Scheidung als Trennung:

 

Formular "Scheidung auf Grund beidseitigen Einverständnisses".

 

Vorherige Einigung über : 

  • Die Scheidung ist ein Muss, wenn sich die Ehegatten bewusst sind, dass das Scheitern der Ehe endgültig und unaufhaltsam ist.

 

Vorherige Einigung über:

  • Unterhaltsleistung
  • Ehelicher Wohnsitz
  • Besuchsrecht
  • Vermögensaufteilung

 

Rechtsfolgen :

  • Auflösung der ehelichen Gemeinschaft und die güterrechtliche Auseinandersetzung
  • Unterhaltsleistung (Rente).
  • Zuteilung der elterlichen Sorge und des Besuchsrechts der Kinder
  • Aufteilung der Pensionskassengelder

Vorteile der gütlichen Scheidung :

  • Sie ersparen sich den Stress eines gerichtlichen Konfliktes

Auszug von oft gestellte Fragen

Ehevertrag und die verschiedenen Güterstände


Der Güterstand ist ein Paket von Gesetzesbestimmungen, die die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten und die Auseinandersetzung der Vermögenswerte im Fall der Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung) oder des Wechsels des Güterstandes regeln. Die Schweiz kennt drei Güterstände : Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung.

Errungenschaftsbeteiligung
Die Errungenschaftsbeteiligung  ist der ordentliche Güterstand, sofern die Ehegatten keinen anderen Güterstand durch Ehevertrag vor dem Notar ausdrücklich vereinbart haben. Während der Ehe haben die Ehegatten im Prinzip getrennte Vermögen. Sie bleiben Eigentümer ihrer Eigengüter (die Vermögenswerte, die der Ehegatte in die Ehe mitbringt, oder die während der Ehe ihm durch Erbgang zufallen bzw. die er persönlich als Geschenk bekommt) und verwalten diese getrennt. Bezüglich dieser Vermögenswerte, die während der Ehe erworben werden (sog. "Errungenschaften", zum Beispiel Einkommen, Zinsen), können sie von jedem Ehegatten selbständig benutzt und verwaltet werden. Jedoch ist zu beachten, dass bei der Auflösung des Güterstandes die Errungenschaften geteilt und gleichmässig zwischen den Ehegatten augeteilt werden.

Wahl des Güterstandes
Der Ehevertrag ermöglicht es, einen anderen Güterstand als den ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zu wählen. Er muss vor einem Notar oder einer anderen Person, die vom jeweiligen Kanton ermächtig ist, Urkunden zu erheben und die die Ehegatten über die Vorteile und Nachteile jedes Güterstandes informieren wird, geschlossen werden. Mehr Informationen darüber werden in der Broschüre des Bundesamts für Justiz herausgegeben oder auf der Webseite der Notare erteilt.

Gütergemeinschaft
Während der Ehe gibt es drei Kategorien der Vermögenswerte: das Eigengut der Ehegattin, das Eigengut des Ehegatten und das Gesamtgut, welches beiden gehört. Das Gesamtgut wird von den Ehegatten im Ehevertrag definiert und zwischen beiden Ehegatten im Fall der Auflösung des Güterstandes aufgeteilt. Wenn die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft wählen möchten, müssen sie einen entsprechenden Ehevertrag abschliessen.

Gütertrennung
Dieser Güterstand sieht kein "Gesamtgut" vor. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seiner eigenen Vermögenswerte und verwaltet sie allein. Infolgedessen gibt es am Ende der Ehe keine Aufteilung. Die Gütertrennung kann von den Ehegatten durch Ehevertrag gewählt oder durch Gerichtsentscheid im Fall von Eheschutzmassnahmen angeordnet werden.

 

Kosten der Dokumenten auf Einfache-Scheidung


Wieviel kosten die Dokumente  ?

Die auf Einfache-Scheidung.ch heruntergeladenen Dokumente kosten :

CHF 790.- für die Dokumente bezüglich der gütlichen Scheidung.

CHF 490.- für die Dokumente bezüglich der Trennung.

Sie können Ihr Dossier kostenlos erstellen, nur das Herunterladen der Dokumenten ist gebührenpflichtig.

Sie werden auch kostenlose Musterbriefe finden, zum Beispiel für die BVG-Freizügigkeitsbescheinigung.

 

Kinderunterhalt


Wie viel Unterhalt muss ich für die Kinder bezahlen?

Die Bedürfnisse der Kinder sind entscheidend. Unter der Rubrik "Oft gestellte Fragen (FAQ) Unterhaltsbeitrag" finden Sie Berechnungsbeispiele.