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Sie sind verpflichtet, einen Pensionskassenausweis zu verlangen, der Ihre Beiträge, die Sie seit dem Zeitpunkt der Heirat bis zur Scheidung einbezahlt haben, berechnet.

Wenn Sie nicht mehr wissen, bei welchen Pensionskassen Sie angeschlossen waren, existiert eine nationale Zentrale, bei der Sie Informationen erhalten können:

Sicherheitsfonds BVG

Eigerplatz 2
3007 Bern
Postfach 1023
3000 Bern 14

Telefon: * 031 380 79 71 
Fax: * 031 380 79 76

http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/FR/application/d400/f403.cfm

 

Auszug von oft gestellte Fragen

Wie hoch belaufen sich die Gerichtskosten ?


Die Gerichtskosten
Die Gerichtskosten für eine gütliche Scheidung belaufen sich in den meisten Kantonen auf CHF 1000.- bis CHF 2000.-, es gibt aber riesige Unterschiede zwischen den Kantonen und auch sehr teure CHF (4000.--6000.-).

Es ist besser, das Gericht direkt zu kontaktieren, und eine Schätzung der Gerichtskosten zu verlangen.

Die CHF 760,- entsprechen dem Preis der Erstellung der Vereinbarung.

 Die Gerichtskosten, die je nach Kanton schwanken können, sind nicht inbegriffen.

Es gibt keine zusätzlichen Kosten auf Ihre Rechnung im Zusammenhang mit der von Einfache-Scheidung gebotenen Leistung. Es wird keine Gewähr geboten, wir sichern aber die förmliche Übereinstimmung der Dokumenten zu. Wenn Sie auf Hindernisse vor Gericht auf förmlicher Ebene stossen, verpflichten wir uns diese zu beseitigen.

Besteuerung und Scheidung/Trennung


Muss man vor Einreichen des Scheidungsbegehrens auf die Besteuerung warten ?

Nein. Die Besteuerung spielt hinsichtlich der Scheidung keine Rolle.

Folgen der Ehetrennung auf die Besteuerung der Ehegatten

Sobald die Ehegatten getrennt sind, können sie eine getrennte Besteuerung bei den Steuerbehörden beantragen. Dazu müssen Sie die Steuerbehörde über Ihre Trennung informieren und das effektive Trennungsdatum angeben.

Die Trennung


Trennung 

Rechtsfolgen der Trennung

Juristisch gesehen bleiben die getrennten Ehegatten verheiratet.

Die getrennten Ehepartner schulden einander weiterhin gegenseitige Treue und Beistand.

Bezüglich der gemeinsamen Kinder, üben die getrennten Eltern weiterhin die elterliche Sorge gemeinsam aus; die Trennungsvereinbarung regelt die Obhut über die Kinder und die Ausübung des Besuchtsrechtes.

Die Trennung ist im Prinzip ohne Folge für den ehelichen Güterstand.

Im Falle einer Trennung bleiben die Ehegatten gegenseitig erbberechtigt.

Normalerweise lassen sich die Ehegatten rückwirkend auf den 1. Januar des laufenden Jahres während dem sie sich trennen, steuerlich  getrennt veranlagen.

In der Regel ist die Trennung nicht befristet. Die Ehegatten können jederzeit das Zusammenleben wieder aufnehmen. Das wird von der Rechtsprechung zum Beispiel auch angenommen, wenn die Eheleute zwei Wochen lang wieder zusammen leben.

Im Allgemeinen werden die Trennungsmodalitäten im Trennungsbegehren definiert.


Trennungsbegehren

Wenn Sie sich von Ihrer Ehegattin/ Ihrem Ehegatte trennen wollen, müssen gewisse Fragen geregelt werden:

Wer bekommt die Obhut über die gemeinsamen Kinder ?

Wer muss den Unterhaltsbeitrag an die Familie zahlen und wieviel ?

Wer bleibt im der ehelichen Wohnung und wer zieht aus ?

Wie wird das Besuchsrecht ausgeübt ?