Sie haben Zugang zu Musterbriefen unter "Dokumente herunterladen".

Sie sind verpflichtet, einen Pensionskassenausweis zu verlangen, der Ihre Beiträge, die Sie seit dem Zeitpunkt der Heirat bis zur Scheidung einbezahlt haben, berechnet.

Wenn Sie nicht mehr wissen, bei welchen Pensionskassen Sie angeschlossen waren, existiert eine nationale Zentrale, bei der Sie Informationen erhalten können:

Sicherheitsfonds BVG

Eigerplatz 2
3007 Bern
Postfach 1023
3000 Bern 14

Telefon: * 031 380 79 71 
Fax: * 031 380 79 76

http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/FR/application/d400/f403.cfm

 

Auszug von oft gestellte Fragen

Bescheinungung des BVG-Guthabens beantragen


Wenn man auf die Teilung der 2. Säule verzichtet, muss man die Berechnung des BVG-Guthabens trotzdem anfordern ?

Ja. Der Richter muss alle Informationen haben, um in der Lage zu sein, die Scheidung auszusprechen. Ein entsprechender, der Freizügigkeitskasse zuzuschickender Brief wird Ihnen zum Download angeboten.

Diese Briefe werden angezeigt, wenn Sie auf die Schaltfläche "Laden Sie ihre Dokumente herunter" klicken.

Die Bescheinigung des BVG-Guthabens ist bei der zuständigen Vorsorgekasse zu beantragen.

Der Richter wird einem Verzicht auf Teilung des BVG-Guthabens nur unter gewissen Umständen zustimmen, nämlich wenn die Interessen der Person mit der kleinsten Freizüzigkeitsleistung auf andere Weise gewahrt werden können. Der Richter wird beide Ehegatten getrennt anhören, um sich zu vergewissern, dass der verzichtende Ehepartner dies auch aus freiem Willen tut.

Wie hoch belaufen sich die Gerichtskosten ?


Die Gerichtskosten
Die Gerichtskosten für eine gütliche Scheidung belaufen sich in den meisten Kantonen auf CHF 1000.- bis CHF 2000.-, es gibt aber riesige Unterschiede zwischen den Kantonen und auch sehr teure CHF (4000.--6000.-).

Es ist besser, das Gericht direkt zu kontaktieren, und eine Schätzung der Gerichtskosten zu verlangen.

Die CHF 760,- entsprechen dem Preis der Erstellung der Vereinbarung.

 Die Gerichtskosten, die je nach Kanton schwanken können, sind nicht inbegriffen.

Es gibt keine zusätzlichen Kosten auf Ihre Rechnung im Zusammenhang mit der von Einfache-Scheidung gebotenen Leistung. Es wird keine Gewähr geboten, wir sichern aber die förmliche Übereinstimmung der Dokumenten zu. Wenn Sie auf Hindernisse vor Gericht auf förmlicher Ebene stossen, verpflichten wir uns diese zu beseitigen.

Suche einer gütlichen Lösung


Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung können Sie sich an die Fachleute wie Familienberatungsstellen, Paartherapeuten, Mediatoren etc. wenden (sehen Sie dazu die nützlichen Links).

Die Suche einer solchen gütlichen Lösung muss gutgläubig erfolgen, auf die Gefahr hin, dass diese scheitert.

Beachten Sie bitte auch, dass gewisse Sozialhilfestellen auch Rechtshilfe leisten und anbieten.